Vermietbedingungen

Vermietbedingungen

Die angebotenen Fahrzeuge sind nur in Verbindung mit einem durch den Vermieter gestellten Chauffeur zu nutzen.

Das Fahrzeug steht für den vertraglich vereinbarten Termin in einwandfreiem optischen und technischen Zustand zur Verfügung.

Individueller Blumenschmuck wird seitens des Mieters gestellt und vor Ort am Fahrzeug befestigt.

Eine Fahrzeugbesichtigung ist jederzeit nach telefonischer Absprache möglich.

Das Fahrtziel sowie die Fahrtstrecke wird durch den Kunden bestimmt und rechtzeitig (möglichst schon zur Auftragserteilung) dem Vermieter in Schriftform mitgeteilt. Um Missverständnissen vorzubeugen bitten wir dabei um Übersendung des detaillierten Zeit- und Ablaufplanes zum Fahrzeugeinsatz.

Durch Kundenauftrag und nachfolgende schriftliche Bestätigung durch den Vermieter kommt der Vertrag zustande. Dieser Vertrag ersetzt alle bisher getroffenen schriftlichen und mündlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Vertragszweckes. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

Widerrufsbelehrung

Ihre Vertragserklärung können Sie innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf hat in Schriftform per Brief oder E-Mail zu erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an

Oldtimerservice Knobloch Elsterwerdaer Str. 29 D-01979 Lauchhammer

Sollte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Ausführung der von uns angebotenen Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen werden, so erlischt die Widerrufsfrist vorzeitig!

Ein Rücktritt nach der 14tägigen Rücktrittsfrist hat den Einbehalt der geleisteten Anzahlung zur Folge.

Eine Haftung des Vermieters für unvorhergesehene technische Defekte oder widrige Umstände wie Verkehrsstau o.ä. am Veranstaltungstag besteht nicht.

Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Sondergenehmigungen für den Fahrzeugeinsatz in Fußgängerzonen oder Grünanlagen sind im Vorfeld durch den Mieter einzuholen und dem Vermieter in Schriftform vorzulegen.

Eine Rückerstattung des hälftigen Betrages erfolgt dann, wenn der Termin kurzfristig durch höhere Gewalt (Fahrverbot durch zu hohe Ozonbelastung bzw. Naturkatastrophen) nicht zustande kommt.

Kann der Vermieter durch gegen ihn gerichtete behördliche Handlungen oder ernsthafte Erkrankung des Chauffeurs die Dienstleistung nicht erbringen, so wird dem Mieter ein Gutschein zur späteren Wahrnehmung unserer Leistungen übergeben. Ist dies nicht erwünscht, so wird der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet.

Hinweis: Die gesetzliche Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt drei Jahre.

Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Mieter zur Leistung der im Vertragstext vereinbarten Zahlung und erkennt die Zahlungsbedingungen an.

Bis spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zu entrichten.

Bis spätestens 14 Tage vor Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung hat die Zahlung des Restbetrages zu erfolgen.

Eine Ausführung der bestellten Leistung ohne Zahlungseingang erfolgt nicht!

Für den Vermieter besteht bei unrichtigen Angaben seitens des Mieters sowie nicht geleisteter Zahlung ein Rücktrittsrecht.

Eine Stornierung innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen vor Auftragsausführung ist nicht möglich!

Die Anmietzeit kann in Absprache verlängert werden; die Kosten dazu trägt in jedem Fall der Mieter. Der entsprechende Betrag wird dem Mieter vor Ort mitgeteilt.

Das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste erfolgt generell unter Hilfestellung des Chauffeurs, da der Mieter fahrzeugtypische Besonderheiten nicht kennen kann und somit das Risiko für Schäden auf beiden Seiten minimiert werden kann.

Für Sach- und Personenschäden, die durch Nichteinhaltung der Vermietbedingungen entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

Der Mieter ist in voller Höhe für Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich, wenn diese grundsätzlich auf ihn zurückzuführen sind.

Bei Anmietung zu Messen, Ausstellungen sowie Werbeaktionen hat der Mieter für einen diebstahlsicheren Standplatz zu sorgen und das unbefugte Berühren der Fahrzeuge zu unterbinden. Für doch auftretende Beschädigungen wie auch das Abhandenkommen des Fahrzeuges haftet der Mieter in voller Höhe.

Gerichtsstand ist Senftenberg